JANE NORRIS & HER SISTER T. SLEDGE bietet mit der Dienstleistung  'Musikrechteklärung' die Lizenzierung von Nutzungs- und Leistungsschutzrechten der Musik für die Verwertungsbereiche

Theater, Werbung und Film an.

 

 

Das Urheberrecht bezeichnet das Recht des Urhebers auf den Schutz seines geistigen Eigentums an seinen Werken in ideeller und materialler Hinsicht.

Werke im Sinne des §2 des UrhG sind persönliche geistige Schöpfungen, also auch Werke der Musik.

 

Beim Urheberrecht handelt es sich um ein komplexes und weitreichendes Rechtsgebiet.

 

Grundsätzlich obliegt dem Urheber das Recht, über die Verwertung seines Musikwerkes zu entscheiden. Der Urheber ist in Besitz der Verwertungsrechte und kann diese selbst wahrnehmen oder in Vertretung eines Musikverlags wahrnehmen lassen und seine Verwertungsrechte als Nutzungsrechte an sogenannte Verwerter übertragen.

 

Unter den Begriff Verwertung fallen unter anderem Nutzungsarten wie öffentliche Aufführung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, öffentliche Wiedergabe und Bearbeitung des Werkes. Der Urheber muss jeder dieser Verwertungen zustimmen.

 

Die Übertragung der entsprechenden Nutzungsrechte steht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt des vollständigen Eingangs des hiernach fälligen Lizenzentgelts (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) sowie der vollständigen Unterzeichnung eines entsprechenen Lizenzvertrages.

 

Der Urheber kann seine Rechte treuhänderisch von Verwertungsgesellschaften, wie z. B. der GEMA oder anderen Verwertungsgesellschaften, wahrnehmen und überwachen lassen. Werden Verwertungen über die GEMA (oder deren Schwesterfirmen) lizenziert, müssen diese Verwertungen gemäß des jeweiligen GEMA-Tarifs finanziell abgegolten werden.

 

Ausgeschlossen hiervon sind Nutzungsrechte des sogenannten Großen Rechts (Musicals, Revuen, Opern, Ballet etc.). Diese werden nicht von der GEMA wahrgenommen sondern ausschließlich vom Urheber selbst bzw. durch den entsprechend den Urheber vertretenden Musikverlag.

 

Beim Herstellungsrecht oder dem sogenannten Synchronisationsrecht (Verbindungsrecht) handelt es sich um das Recht zur Verbindung von Musikwerken mit Werken aus anderen Gattungen. Hier handelt es sich z.B. um Audiovisuelle Werke wie Filme. Das Verbinden, also unterlegen, von Musik in Film, Werbespots und -trailern oder Unternehmensfilmen und dergleichen bedarf somit der vorherigen Einwilligung des Rechteinhabers.

 

Ebenfalls lizenzpflichtig ist die Nutzung der Tonaufnahmen (Master) eines Musikwerks, also das sogenannte Leistungsschutzrecht. Geschützt sind u.a. die Leistungen der Tonträgerhersteller (in den meisten Fällen der Schallplattenfirma). Eine Aufnahme oder Darbietung ist vor Entstellung oder Bearbeitung, Verbindung und Vervielfältigung ohne Zustimmung des Beteiligten geschützt.

 

Somit ist jede Nutzung eines Musikwerks lizenzpflichtig. Sei es für eine Nutzung innerhalb von Film und TV, einer Werbeproduktion, innerhalb von Games, Theater- und Musicalproduktionen, Konzerten sowie für die die rein private Nutzung, um nur einige zu nennen.

 

 

JANE NORRIS & HER SISTER T. SLEDGE wickelt mit viel Liebe für Ihre Details professionell und aus einer Hand die vollständige Lizenzierung der von Ihnen benötigten Nutzungs- und Leistungsschutzrechte der Musik für die Verwertungsbereiche Theater, Werbung und Film für Sie ab.

 

Einen Überlick zu meinen Referenzen finden sie hier.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören.

 

KONTAKT